Hallo zusammen,
immer wieder finde ich in Seminar-, Haus- oder Abschlussarbeiten Inhaltsverzeichnisse, in denen den so genannte Nichtausführungen zum Thema (Literaturverzeichnis, Anhang, Selbständigkeitserklärung) Einordnungskennzeichen (Gliederungsnummern) zugeordnet werden, so auch auf dieser Plattform in dem Beipiel für ein Inhaltsverzeichnis (http://www.wissenschaftliches-arbeiten.org/hausarbeit/aufbau/das-inhaltsverzeichnis.html).
Ich habe jetzt schon eine Weile gesucht, finde aber keine genauen Aussagen dazu, ob diese Vorgehensweise statthaft ist, außer in einigen älteren Bücher zum Thema wissenschaftliches Arbeiten, die ganz klar sagen, dass diese Nichtausführungen zum Thema keine Einordnungskennzeichen erhalten.
Das empfinde ich auch als logisch, da die Nummerierung der Gliederung den Gedankengang bei der Bearbeitung einer Problemstellung strukturieren soll. Literaturverzeichnisse, Anhang usw. sind zwar Bestandteile der wissenschaftlich Arbeit, gehören aber nicht zum eigentlichen Textteil und damit zur strukturierten Argumentation des Verfassers/der Verfasserin. Das heißt, diese Teile werden ohne Einordnungskennzeichen im Inhaltsverzeichnis (wohl aber mit Angabe der Seitenzahl) ausgeführt.
Wo kommt bloß diese (in meinen Augen) Unsitte der Nummerierung für die Nichtausführungen zum Thema her?
Gibt es weitere Quellen, die diese Vorgehensweise für richtig halten?
Viele Grüße
Randolf Dieckmann
22.07.2011 15:18